|
Verein
Vorstand
Impressum
Ratgeber
Service-Angebote
Betriebskosten
Heizkosten
Mietspiegel
Startseite
| |
Betriebskostenabrechnungen
Der Mieterverein überprüft kostenlose für seine Mitglieder die Betriebs- und Heizkostenabrechnung und gibt Hinweise
für Einsparungen. Die jährlichen Abrechnungen sind kompliziert und sehr häufig falsch oder unvollständig. Bei mehr als
26 Prozent aller Rechtsberatungen der örtlichen Mietervereine des Deutschen Mieterbundes geht es um dieses Thema.
Was aber sind tatsächlich Betriebskosten lt. BK-Verordnung?
§ 1 Abs. 1 BetrKV: Definition der Betriebskosten
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstückes laufend entstehen.
Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder des Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf aber nicht angesetzt werden.
§ 1 Abs. 2 BetrKV: Was nicht zu den Betriebskosten zählt.
Zu den Betriebskosten gehören nicht:
1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlich oder freiwillige Prüfung des Jahresabschluss und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten).
2. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkungen entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen. (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).
Neu:
Nach der Mietrechtsreform 2001 muss der Vermieter spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode abgerechnet haben. Das gilt sowohl für die "kalten Nebenkosten “ als auch für die Heizkosten. Nach Ablauf dieser
Frist kann der Vermieter vom Mieter keinen Zahlung mehr fordern.
Einzige Ausnahmen: Der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten
Wichtigste Mitgliedervorteile
|
Vorteil 1 - wir überprüfen kostenlos Ihre
Betriebskosten und Heizkostenabrechnungen |
|
Vorteil 2 - wir fordern evtl. Korrekturen vom
Vermieter Vorteil 3 - wir setzen uns auch mit
Behörden auseinander
|
|