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Betriebskostenabrechnungen
 
Der Mieterverein überprüft kostenlose für seine Mitglieder die Betriebs- und  Heizkostenabrechnung und gibt Hinweise für Einsparungen. Die jährlichen Abrechnungen sind  kompliziert und sehr häufig falsch oder unvollständig. Bei mehr als 26 Prozent aller Rechtsberatungen der örtlichen Mietervereine des Deutschen Mieterbundes geht es um dieses Thema.

Was aber sind tatsächlich Betriebskosten lt. BK-Verordnung?

§ 1 Abs. 1 BetrKV: Definition der Betriebskosten

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen,  Einrichtungen und des Grundstückes laufend  entstehen.

Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder des Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag  angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden  könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf aber nicht angesetzt werden.

§ 1 Abs. 2 BetrKV: Was nicht zu den Betriebskosten zählt.

Zu den Betriebskosten gehören nicht:

1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlich oder freiwillige Prüfung des Jahresabschluss und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten).

2. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkungen entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen. (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).   

Neu:
Nach der Mietrechtsreform 2001 muss der Vermieter spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode abgerechnet haben. Das gilt sowohl für die "kalten Nebenkosten “ als auch für die Heizkosten. Nach Ablauf dieser
Frist kann der Vermieter vom Mieter keinen Zahlung mehr fordern.
Einzige Ausnahmen: Der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten

Wichtigste Mitgliedervorteile

  Vorteil 1 - wir überprüfen kostenlos Ihre Betriebskosten und Heizkostenabrechnungen

 
  Vorteil 2 - wir fordern evtl. Korrekturen vom Vermieter 
  Vorteil 3 - wir setzen uns auch mit Behörden auseinander

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Stand: 2. Dezember 2007