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Heute werden die meisten Häuser von zentralen Heizungsanlagen versorgt. Am Ende des Winters oder einer Abrechnungsperiode weiß man zwar genau, wie viel Kosten für das ganze Haus entstanden sind, nicht aber, welcher Kostenanteil auf die einzelne Heizung entfällt.
Die Gesamtkosten müssen also aufgeteilt werden. Aber wie ?
Die Heizkostenverordnung schreibt die verbrauchsabhängige Abrechnung vor.
Nur in wenigen Ausnahmefällen gilt die Heizkostenverordnung nicht.
Mehr Informationen zur Heizkostenabrechnung erhalten Sie bei und durch die Broschüre:
"Die zweite Miete"
Alles über Heizkosten, Nebenkosten, Abrechnung, Fristen usw. ( 5,00 Euro)
Wollen Sie Ihre Heizkosten selbst berechnen, dann klicken Sie auf die Homepage vom Deutschen Mieterbund, unter:
www.mieterbund.de
dort erhalten Sie einen kostenlosen Heizenergie-Check,

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