KURZZEITMITGLIEDSCHAFT Für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II gibt es die Kurzzeitmitgliedschaft, d ie   über   das   jeweilige   Jobcenter   bean - tragt   werden muss. Eine Vollmacht (beide Teile der Vollmacht) muss jedoch auch hier ausgefüllt werden. Alle weiteren Informationen findet man auf dem Formular der Vollmitgliedschaft und der Satzung, sowie der Finanzordnung. Dazu müssen Sie nur das beiliegende Aufnahmeformular Probe und die Vollmacht ausfüllen und unterschreiben. Geben Sie dann die Unterlagen und die Mitgliedsbeiträge in der Geschäftsstelle ab. Eine Vollmacht (beide   Teile   der   Vollmacht) muss hier aus - gefüllt und unterschrieben werden. Nähere Auskünfte geben das jeweilige zuständige Jobcenter oder der Mieterverein.
Vollmacht
Vereinssatzung
Finanzordnung
Ehrenordnung
KURZZEITMITGLIEDSCHAFT Für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II gibt es die Kurzzeitmitgliedschaft, d ie   über   das   jeweilige   Jobcenter   bean - tragt   werden muss. Eine Vollmacht (beide Teile der Vollmacht) muss jedoch auch hier ausgefüllt werden. Alle weiteren Informationen findet man auf dem Formular der Vollmitgliedschaft und der Satzung, sowie der Finanzordnung. Dazu müssen Sie nur das beiliegende Aufnahmeformular Probe und die Vollmacht ausfüllen und unterschreiben. Geben Sie dann die Unterlagen und die Mitgliedsbeiträge in der Geschäftsstelle ab. Eine Vollmacht (beide   Teile   der   Vollmacht) muss hier aus - gefüllt und unterschrieben werden. Nähere Auskünfte geben das jeweilige zuständige Jobcenter oder der Mieterverein.
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