KURZZEITMITGLIEDSCHAFT
Für
Empfänger
von
Leistungen
nach
dem
SGB
II
gibt
es
die
Kurzzeitmitgliedschaft,
d
ie
über
das
jeweilige
Jobcenter
bean
-
tragt
werden
muss.
Eine
Vollmacht
(beide
Teile
der
Vollmacht)
muss
jedoch
auch
hier
ausgefüllt
werden.
Alle
weiteren
Informationen
findet
man
auf
dem
Formular
der
Vollmitgliedschaft
und
der
Satzung,
sowie
der
Finanzordnung.
Dazu
müssen
Sie
nur
das
beiliegende
Aufnahmeformular
Probe
und
die
Vollmacht
ausfüllen
und
unterschreiben.
Geben
Sie
dann
die
Unterlagen
und
die
Mitgliedsbeiträge
in
der
Geschäftsstelle
ab.
Eine
Vollmacht
(beide
Teile
der
Vollmacht)
muss
hier
aus
-
gefüllt und unterschrieben werden. Nähere Auskünfte geben das jeweilige zuständige Jobcenter oder der Mieterverein.