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Betriebskosten |
Mitgliedschaft Mitglied des Vereins kann jede volljährige sowie juristische
Person werden, sofern sie Mieter
oder Pächter
ist und die Satzung des Vereins
anerkennt. Mit einer natürlichen Person erlangen
alle Personen des
gemeinsamen
Haushalts die Mitgliedschaft im Mieterverein. Beiträge werden
nur einmal für den
Haushalt fällig.
Beitrags- und Gebührenordnung: Im Jahr der Aufnahme ist der Jahresbeitrag anteilig - bezogen auf die restlichen Quartale bis Jahresende - unter voller Anrechnung des Quartals, in dem der Beitrag erfolgt, zu entrichten. Gebührenpflichtige Leistungen müssen vom Mitglied mit dem Berater vereinbart werden und sind keine satzungsgemäßen Pflichtleistungen des Vereins. Mahngebühren: 1.
Mahnung 2,00 Euro Beiträge und Gebühren werden im Einzugsverfahren erhoben. |
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