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Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede volljährige sowie juristische Person werden, sofern sie Mieter oder Pächter ist und die Satzung des Vereins anerkennt. Mit einer natürlichen Person erlangen alle Personen des gemeinsamen Haushalts die Mitgliedschaft im Mieterverein. Beiträge werden nur einmal für den Haushalt fällig. 

Neben der ordentlichen Mitgliedschaft kann eine Probemitgliedschaft für 3 (drei) Monate erworben werden, um zu speziellen Mietangelegenheiten eine mietrechtliche Auskunft zu erhalten. (Schnuppermitgliedschaft)

Beitrags- und Gebührenordnung:

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt:                                               6,00 Euro
Der Jahresbeitrag beträgt:                                                                     30,68 Euro
Der Beitrag für eine Probemitgliedschaft beträgt für 3 (drei) Monate 15,00 Euro
 

Im Jahr der Aufnahme ist der Jahresbeitrag anteilig - bezogen auf die restlichen Quartale bis Jahresende - unter voller Anrechnung des Quartals, in dem der Beitrag erfolgt, zu entrichten.

Gebührenpflichtige Leistungen müssen vom Mitglied mit dem Berater vereinbart werden und sind keine satzungsgemäßen Pflichtleistungen des Vereins.

Mahngebühren:   1. Mahnung  2,00 Euro
                                2. Mahnung  4,00 Euro

Beiträge und Gebühren werden im Einzugsverfahren erhoben.


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Stand: 27. Juni 2009